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Vorabquote für SpitzensportlerInnen wird umgesetzt

An den baden-württembergischen Hochschulen können SpitzensportlerInnen in Studiengängen mit einem Numerus Clausus (NC)  bevorzugt, das heißt im Rahmen einer Vorabquote, zum Studium zugelassen werden. An der Universität wird diese Regelung wie folgt umgesetzt:

Ein Prozent der Studienplätze bzw. mindestens ein Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Konstanz ist/sind reserviert für

  • Bewerber, die einem A-, B- oder C-Kader nach der Kaderdefinition des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder dem Kader eines deutschen Erstbundesligisten oder einem vergleichbaren Kader angehören;

Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie aufgrund ihrer sportlichen Betätigung an den Studienort Konstanz gebunden sind.

Anträge (formlos) auf bevorzugte Zulassung  müssen zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem  Kader muss in beglaubigter Fotokopie beigelegt werden.

Die hierfür gültigen Rechtsvorschriften finden sich in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz.

Universität Konstanz ist "Partnerhochschule des Spitzensports"

Am 26.10.2007 ist die Universität Konstanz dem Projekt "Partnerhochschule des Spitzensports" beigetreten. Dieses Projekt wurde vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) 1998 initiiert, um den studierenden Kaderathletinnen und -athleten den Spagat zwischen Studium und Spitzensport zu erleichtern.

Wer an der Universität Konstanz studiert und einem C-, B- oder A-Kader seines Sportfachverbandes oder dem Kader eines deutschen Erstbundesligisten angehört, kann beim Hochschulsport der Universität Konstanz die "Beitrittserklärung für Athletinnen und Athleten zur Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Konstanz, dem Seezeit Studentenwerk Bodensee, der Deutschen Taekwondo Union, Bundesstützpunkt Friedrichshafen, den Olympiastützpunkten Freiburg-Schwarzwald und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh)" unterschreiben.

Der bzw. die Unterzeichnende verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  • zur sorgfältigen Planung des eigenen Studiums und zur gewissenhaften Prüfungsvorbereitung
  • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem nationalen Spitzenverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden-Weltmeisterschaften für die Universität Konstanz
  • die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig über die sportlichen Erfolge zu informieren
  • repräsentative Aufgaben für meine Hochschule zu übernehmen
  • nach Abschluss des Studiums an der Beratung von aktiven Spitzensportlerinnen und -sportlern mitzuwirken


Zeitgleich mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ist eine Bestätigung des Fachverbandes (z.B. der verantwortlichen Bundestrainerin oder des Bundestrainers) oder des deutschen Erstligisten über die Kaderzugehörigkeit einzureichen. Die Bestätigung des Fachverbandes/Vereines gilt jeweils für ein Semester und muss für folgende Semester jeweils neu vorgelegt werden.

Liegen beide Unterlagen (Bestätigung des Verbandes und Beitrittserklärung) vor, stellt der Hochschulsport eine Bestätigung aus, mit der der Spitzensportler bzw. die Spitzensportlerin Leistungen, zu denen sich die Kooperationspartner in der Kooperationsvereinbarung verpflichtet haben, eigenständig beantragen kann.


Download: Kooperationsvereinbarung

Download: Beitrittserklärung für Athletinnen und Athleten zur Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Konstanz, dem Seezeit Studentenwerk Bodensee, der Deutschen Taekwondo Union, Bundesstützpunkt Friedrichshafen, den Olympiastützpunkten Freiburg-Schwarzwald und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh).


Leistungen der Hochschule

Die Universität Konstanz bemüht sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten:

  1. die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung über den Hochschulsport vorzunehmen und sicherzustellen
  2. um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen / Mentoren, welche die Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen
  3. um die Bereitstellung von Fachberatern, auch in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen
  4. um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg
  5. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessensentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln.

Im Einzelnen bietet die Universität Konstanz:

  • die Einführung von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen
  • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten
  • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer
  • die Anerkennung von Studienleistungen bei Studienortswechsel
  • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen
  • ein Teilzeitstudium wo möglich
  • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall
  • die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportler zu nutzen
  • eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation des Projekts in allen geeigneten Medien
  • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen
  • die Inanspruchnahme des Career Service

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bemüht sich die Hochschule bei der Vergabe der Studienplätze im lokalen Vergabeverfahren Spitzensportlern den Zugang zur akademischen Ausbildung zu ermöglichen. Das sportliche Engagement wird insbesondere bei der Vergabe der Plätze im Rahmen der Härtefallquote sowie bei Anträgen auf Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit berücksichtigt. Studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Sinne dieser Vereinbarung werden grundsätzlich von der Universität Konstanz auf dem Gebiet der psychomotorischen Fähigkeiten als weit überdurchschnittlich begabt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 3 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) erachtet, so dass Angehörige dieser Personengruppe auf Antrag von der Studiengebührenpflicht nach dem Landeshochschulgebührengesetz befreit werden können. Die mögliche Höchstdauer der Befreiung richtet sich nach dem jeweils gültigen Rektoratsbeschluss.


Ansprechpartnerin beim Hochschulsport

Petra BorchertPetra Borchert
Akademische Oberrätin
Uni-Raum G 205
Tel. 07531/882759
Mail: Petra.Borchert(at)uni-konstanz.de

 

 

Kooperationspartner: Seezeit Studentenwerk Bodensee

Das Seezeit Studentenwerk Bodensee ist ein weiterer Kooperationspartner, bei dem SpitzenportlerInnen, die der Kooperationsvereinbarung beigetreten sind, unterstützende Leistungen beantragen können. Folgende Personen stehen für unterschiedliche Belange als Ansprechpartner/in zur Verfügung: